Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin – unabhängig davon, ob es sich um Hebammenhilfe oder Privatleistungen handelt.
1.2 Erreichbarkeit und Kommunikation
Die Hebamme ist von Montag bis Freitag telefonisch und per Nachricht unter der Telefonnummer : 01631833463 von 08.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar.
Nimmt die Hebamme einen Anruf nicht sofort entgegen, hinterlässt die Leistungsempfängerin unbedingt den Grund ihres Anrufes auf dem eingerichteten Anrufbeantworter oder sendet diesen als kurze Nachricht. Damit kann die Hebamme die zeitliche Notwendigkeit des Rückrufes einschätzen und melden sich dann sobald wie möglich telefonisch zurück.
Außerhalb der Sprechzeiten, in Notfällen oder bei Nichterreichen der Hebamme in dringlich zu klärenden Situationen wendet sich die Leistungsempfängerin zeitnah an ihren Gynäkologen/Pädiater, eine nahegelegene Klinik, die kinderärztliche Notfallambulanz, den kassenärztlichen Notdienst (Tel.: 116 117) bzw. wählt den Notruf 112.
Nachrichten übersoziale Medien können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden und werden daher ungelesen gelöscht.
1.3 Schweigepflicht
Die Hebamme sowie alle mitwirkenden Studentinnen und Praktikantinnen unterliegen der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.
Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn eine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht (z. B. nach dem Infektionsschutzgesetz) oder wenn die Leistungsempfängerin ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet.
Die Schweigepflicht entfällt außerdem gegenüber Betreuern im Sinne des BGB sowie gegenüber Personensorgeberechtigten bei Minderjährigen.
Sofern eine behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Auskunftserteilung besteht, ist die Hebamme zur Mitwirkung verpflichtet.
2.1 Vertretungsregel
Bei Urlaub, Krankheit oder ungeplanter Abwesenheit, kann keine Vertretung garantiert werden. Dennoch bemüht sich die Hebamme um eine Vertretungshebamme.
Bei einem Betreuungswechsel darf eine Übergabe relevanter Informationen an die neue Hebamme und nach Beendigung der Vertretung zurück erfolgen; die Leistungsempfängerin stimmt dieser Datenweitergabe zu.
2.2 Studentinnen und Praktikantinnen
Die Hebamme kann eventuell durch Hebammenstudentinnen im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung sowie gelegentlich Praktikantinnen begleitet werden. Hebammenstudentinnen werden entsprechend ihres Ausbildungsstandes unter Aufsicht der verantwortlichen Hebamme angeleitet. Praktikantinnen beobachten die Betreuungsvorgänge grundsätzlich nur und führen keine eigenständigen Tätigkeiten durch.
Die Leistungsempfängerin wird über die Anwesenheit von Studentinnen oder Praktikantinnen informiert und kann einer Teilnahme jederzeit widersprechen, ohne dass ihr dadurch Nachteile entstehen.
2.3 Leistungsort und Leistungsform
2.3.1 Leistungsorte
Hebammenleistungen können – je nach Art der Leistung und individueller Absprache – im häuslichen Umfeld der Leistungsempfängerin oder telefonisch als Kurzberatung erbracht werden.
2.3.2 Terminfenster bei Hausbesuchen
Hausbesuche erfolgen zum vereinbarten Termin. Aufgrund individueller Planung, Verkehrslage oder unvorhersehbarer Ereignisse kann es zu Abweichungen von bis zu ± 30 Minuten kommen, ohne dass eine Benachrichtigung erfolgt.
Sollte sich eine größere Abweichung ergeben, informiert die Hebamme die Leistungsempfängerin so früh wie möglich. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, innerhalb dieses Zeitrahmens anwesend zu sein und den Zutritt zu ermöglichen.
2.3.3 Flexibilisierung des Betreuungsortes
In Ausnahmefällen und nach Absprache kann der Betreuungsort flexibel geändert werden. Über einen Wohnortwechsel während der Betreuungszeit ist die Hebamme zeitnah zu informieren, da eine Betreuung nicht in allen Regionen möglich ist.
2.3.4 Kurzfristige Absagen / unvorhersehbare Ereignisse
Hebammen können berufsbedingt zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden, sodass Termine gelegentlich kurzfristig abgesagt werden müssen. In diesem Fall wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. Wird ein Termin aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kurzfristig abgesagt, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
2.4 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
2.4.1 Allgemeines
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen,werden direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Über Anzahl, Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie das Erreichen von Höchstgrenzen wird die Leistungsempfängerin rechtzeitig durch die Hebammen informiert.
Die erbrachten Leistungen sind gemäß § 134a SGB V durch Unterschrift der Leistungsempfängerin zu quittieren. Ohnediese Bestätigung ist eine Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich.
2.4.2 Private Rechnungen und Eigenanteile, Wahleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebammenhilfe nach Art, Häufigkeit, Umfang oder zeitlicher Einordnung die im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V beschriebenen Leistungen übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die entstehenden Kosten selbst zu tragen.
Die Hebammen verpflichten sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen zu informieren und stellen hierfür eine Privatrechnung aus.
Eigenanteil:
Wenn keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Krankenkasse besteht, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt.
Ebenso, werden Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht rechtzeitig z.B am selben Tag oder kurz vor dem Termin abgesagt werden oder bei nicht antreffen der Leistungsempfängerin Privat in Rechnung gestellt.
Die Gebühren richten sich nach dem aktuellen Hebammenhilfevertrag (§ 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) und werden mit Faktor 1,8 berechnet.
Wahlleistungen
Die Hebamme bietet auf Wunsch der Leistungsempfängerin Kinesio Taping an. Kinesio Taping ist eine IGEL Leistung, welche nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Hierfür nimmt die Hebamme bei einem kleinen Taping Bereich 15 (fünfzehn) Euro und bei einem größeren Taping Bereich 25 (fünfundzwanzig) Euro. Bei Interesse an der Wahlleistung bespricht die Hebamme vorher, was in den kleinen oder großen Taping Bereich fällt.
2.5 Fahrtkosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Fahrkosten bis 25 km einfacher Strecke. Ab dem 26. Kilometer ist eine Begründung durch die Hebamme erforderlich, ab dem 50. Kilometer eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Leistungsempfängerin wird darauf hingewiesen, dass sie die Genehmigung selbst beantragen muss. Erfolgt keine Genehmigung, werden die über 25 Kilometer hinausgehenden Anfahrtskilometer privat mit 1,11 € pro Kilometer einfacher Strecke berechnet, wenn die Kasse die Kosten nicht übernimmt.
2.6 Haftung
Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Hebamme verfügt über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.
3.1 Grundsatz der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen sowie zu Abrechnungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten erhoben, verarbeitet und genutzt.
3.2 Art der Daten
Hierzu zählen insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Versicherungsdaten, ärztliche Befunde, Anamnesen, Diagnosen und Leistungsdaten.
3.3 Zweck der Verarbeitung
Die Daten werden zur Betreuung, Abrechnung mit Krankenkassen und Abrechnungsstellen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet.
3.4 Weitergabe der Daten
Die Daten dürfen zur Durchführung der Betreuung an Krankenkassen, Hebamio Somedio GmbH, vertretende oder mitbetreuende Hebammen, Ärztinnen und Ärzte, Kliniken sowie andere an der Versorgung beteiligte Personen weitergegeben werden, soweit dies für die Betreuung, Mit- oder Weiterbehandlung erforderlich ist.
Eine gesonderte Schweigepflichtentbindung ist hierfür nicht erforderlich; die Leistungsempfängerin willigt mit Unterzeichnung des Vertrages in diese Weitergabe ein.
Darüber hinaus sind die Hebammen gegenüber dem Partner oder Ehemann der Leistungsempfängerin von der Schweigepflicht entbunden, soweit die Frau nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
3.5 Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und § 630f BGB.
3.6 Rechte der Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerruf ihrer Einwilligung.
3.7 Aufbewahrung und Vertraulichkeit
Datenweitergaben erfolgen nur im Rahmen von 6.4 und ausschließlich, soweit sie für die Versorgung notwendig sind.
Alle beteiligten Personen – einschließlich Studentinnen und Praktikantinnen – sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt gemäß § 630f BGB 30 Jahre nach der letzten Behandlung bzw. 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung.
3.8 Aufsichtsbehörde
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefonzentrale: +49 (0)211 / 38424 - 0
Website: https://www.ldi.nrw.de/kontakt & https://ldi-extern.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=246A2801F45AADF6F203
Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt die Leistungsempfängerin diese Datenschutzerklärung an.
3.9 Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Hebamme Julia Ponzelar
Krefelderstraße 13, 47918 Tönisvorst
Hebamme.juliasophie@t-online.de
01631833463
Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Hebamme verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Für ärztliche, klinische oder von Dritten veranlasste Leistungen übernimmt die Hebamme keine Haftung.
Für Informationsmaterialien, weiterführende Links oder Empfehlungen Dritter wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen.
Die Hebamme haftet nicht für Inhalte externer Quellen, auf die sie im Rahmen der Betreuung verweist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.